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Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Ob und welche Pflichten im Einzelfall gelten, hängt vom konkreten Angebot, vom Adressatenkreis und von der tatsächlichen Ausgestaltung der Dienstleistung ab.

Wann muss eine Website barrierefrei sein – und wann nicht automatisch?

Nicht jede Website fällt automatisch unter das BFSG. Ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für eine konkrete Website gilt, hängt vom Angebot, vom Adressatenkreis und von der tatsächlichen Ausgestaltung der Dienstleistung ab – nicht allein davon, dass eine Website existiert.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Ob und welche Pflichten im Einzelfall gelten, hängt vom konkreten Angebot, vom Adressatenkreis und von der tatsächlichen Ausgestaltung der Dienstleistung ab.


Kurzantwort (TL;DR)


Scope-Gateway: In drei Fragen zur ersten Orientierung

Bevor technische Details eine Rolle spielen, lohnt sich ein einfacher Scope-Check. Diese drei Fragen helfen bei der ersten Einordnung – sie ersetzen keine Einzelfallprüfung.

  1. Adressatenkreis: Richtet sich das Angebot an Verbraucherinnen und Verbraucher (B2C) oder ausschließlich an Unternehmen (B2B)?
  2. Funktion der Website: Bietet die Website lediglich Informationen – oder ermöglicht sie eine konkrete Dienstleistung (z. B. Kauf, Vertragsabschluss, Buchung, Banking, Kommunikation)?
  3. Unternehmensgröße & Rolle: Handelt es sich um ein Kleinstunternehmen im Sinne der gesetzlichen Definition? Welche Rolle nimmt das Unternehmen ein (Anbieter, Händler, Hersteller, Marktplatzbetreiber)?

Je nach Antwort kann eine Website unter das BFSG fallen, teilweise erfasst sein oder außerhalb des Anwendungsbereichs liegen.


Wann kann eine Website betroffen sein?

Eine Website kann insbesondere dann in den Anwendungsbereich des BFSG fallen, wenn folgende Aspekte zusammenkommen:

In diesen Konstellationen ist eine vertiefte Prüfung sinnvoll.


Wann ist eine Website nicht automatisch betroffen?

Folgende Konstellationen liegen nicht automatisch im BFSG-Anwendungsbereich – auch hier bleibt jedoch eine Einzelfallprüfung wichtig:

Andere Regelwerke (z. B. das Behindertengleichstellungsgesetz für öffentliche Stellen, branchenspezifische Vorgaben oder vertragliche Anforderungen) können unabhängig vom BFSG einschlägig sein.


Orientierungsmatrix: Website-Typen im Überblick

Die folgende Matrix bietet eine grobe Orientierung. Jede Zeile ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung.

Website-TypTypische FunktionMögliche BFSG-RelevanzWichtige EinschränkungNächster unverbindlicher Prüfschritt
Reine UnternehmenswebsiteInformation, Kontakt, ImagedarstellungEher gering, wenn keine Dienstleistung digital erbracht wirdSobald Vertragsstrecken oder Buchungen ergänzt werden, kann sich das ändernFunktionsumfang prüfen, Vertragsstrecken kartieren
Blog / InformationsseiteContent-VeröffentlichungEher geringEingebundene Shops, Newsletter mit Verkauf, Affiliate-Strecken können Relevanz erzeugenEingebundene Drittfunktionen sichten
B2C-Online-ShopKaufabwicklung mit VerbrauchernHäufig relevantAbhängig von Größe, Sortiment und Rolle (Händler/Anbieter)Vertragsstrecke, Checkout, Kundenkonto prüfen
B2B-only-ShopVerkauf ausschließlich an UnternehmenEher gering, sofern strikt B2B„B2B-only“ muss tatsächlich umgesetzt sein (Registrierung, Preisanzeige, AGB)Adressatenkreis sauber dokumentieren
MarktplatzVermittlung zwischen Anbietern und VerbrauchernHäufig relevant; Rolle als Vermittler/Anbieter prüfenPlattformbetreiber und Händler haben unterschiedliche PflichtenRollen und Schnittstellen klären
Buchungs-/VertragsstreckeTermin-, Reise-, Ticket-, VertragsabschlussHäufig relevant bei VerbraucherbezugAuch eingebettete Drittsysteme einbeziehenBuchungsfluss von Start bis Bestätigung prüfen
Digitale Dienstleistung / KundenportalSelf-Service, Banking, KommunikationHäufig relevant bei VerbraucherbezugAuthentifizierung, Identifikation und Hilfetexte mitdenkenNutzerflüsse und Hilfefunktionen kartieren
Kleinstunternehmen (Dienstleistung)Verschiedene AngeboteMöglicherweise eingeschränkt erfasstAusnahme gilt nicht für alle Kategorien und ist an Voraussetzungen geknüpftSchwellen und Tätigkeitsfeld prüfen

Praxisbeispiele (ohne pauschale Rechtsfolgen)


Mögliche Folgen einer Nichterfüllung – kurz eingeordnet

Bei tatsächlicher Anwendbarkeit des BFSG und unzureichender Umsetzung können Maßnahmen der zuständigen Marktüberwachungsbehörden, Beanstandungen oder Bußgelder in Betracht kommen. Diese Folgen treten nicht automatisch ein – Zuständigkeit, Verfahren und Einzelfall sind entscheidend.

Details zu Sanktionen, Behördenmaßnahmen und Verfahren finden Sie auf der Seite BFSG: Bußgeld, Sanktionen und Marktüberwachung.


Wie erkenne ich erste Barrieren auf einer Website?

Erste Hinweise auf Barrieren lassen sich mit einfachen Mitteln gewinnen. Wichtig: Ein solcher Schnellcheck ist eine Orientierungshilfe – kein Konformitätsnachweis.

Typische erste Prüfpunkte: