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Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Ob und welche Pflichten im Einzelfall gelten, hängt vom konkreten Angebot, vom Adressatenkreis und von der tatsächlichen Ausgestaltung der Dienstleistung ab.

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title: "Barrierefreiheitserklärung: Pflicht, Inhalte und Vorlage"
description: "Wann ist eine Barrierefreiheitserklärung sinnvoll oder erforderlich? Musterstruktur, Entscheidungsmatrix und Bausteine zur ersten Orientierung – ohne Konformitätsversprechen."
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# Barrierefreiheitserklärung: Pflicht, Inhalte und Vorlage

> **Hinweis:** Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Ob und welche Pflichten im Einzelfall gelten, hängt vom konkreten Angebot, vom Adressatenkreis und von der tatsächlichen Ausgestaltung der Dienstleistung ab.

## Kurzantwort (TL;DR)

**Nicht jede Website braucht automatisch eine Barrierefreiheitserklärung.** Ob eine Erklärung oder eine andere Form zugänglicher Informationen erforderlich ist, hängt unter anderem davon ab:

- ob das Angebot unter das **Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)** fällt,
- ob es sich um **B2C** oder **B2B-only** richtet,
- ob es sich um eine **öffentliche Stelle** handelt (dann gelten eigene Regeln, u. a. BITV 2.0),
- ob **Ausnahmen** (z. B. für Kleinstunternehmen bei bestimmten Dienstleistungen) greifen.

Für private Anbieter unter dem BFSG geht es in der Praxis häufig darum, **zugängliche Informationen zur Barrierefreiheit des konkreten Produkts oder der Dienstleistung** bereitzustellen. Eine eigene „Erklärung zur Barrierefreiheit" auf der Website kann dafür ein praktischer Veröffentlichungsort sein – ist aber kein gesetzlich vorgeschriebenes Pflichtdokument im Stil öffentlicher Stellen.

> bdsab.de ist ein unabhängiges Informationsangebot und keine Behörde.

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## Begriffsklärung: Welche „Erklärung" ist gemeint?

Im Alltag werden mehrere Dinge unter dem Begriff „Barrierefreiheitserklärung" vermischt. Eine saubere Abgrenzung hilft, die richtige Anforderung im Einzelfall zu finden.

### 1. Erklärung zur Barrierefreiheit öffentlicher Stellen
- Grundlage: u. a. **BITV 2.0** und EU-Richtlinie 2016/2102.
- Pflichtinhalt für **öffentliche Stellen** (Bund, Länder, Kommunen, bestimmte Einrichtungen).
- Diese Seite behandelt diesen Bereich **nur zur Abgrenzung**.

### 2. BFSG-Informationen für private Anbieter
- Grundlage: **BFSG** und **BFSGV** (gilt seit 28.06.2025).
- Betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen im **B2C-Bereich** (z. B. viele Online-Shops, E-Books, Bankdienstleistungen, Personenbeförderungs-Apps).
- Anbieter müssen u. a. **Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung** bereitstellen. Eine veröffentlichte Erklärung ist dafür ein üblicher Weg.

### 3. Konformitätserklärung für Produkte
- Bezieht sich auf **Produkte** im Sinne des BFSG (z. B. Hardware, Selbstbedienungsterminals).
- Eigenständiges Dokument im Sinne der Produktkonformität – nicht zu verwechseln mit einer Website-Erklärung.

### 4. Technische Prüfdokumentation
- Interne oder externe **Audits** nach **WCAG 2.1/2.2** bzw. **EN 301 549**.
- Bildet die Grundlage für inhaltliche Aussagen in einer Erklärung – ersetzt diese aber nicht und wird auch nicht durch sie ersetzt.

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## Entscheidungsmatrix: Wer braucht typischerweise welche Art von Erklärung?

> Die folgende Matrix ist eine **Orientierungshilfe**, keine verbindliche Rechtsentscheidung. Im Einzelfall können Ausnahmen, Mischformen oder weitere Vorschriften relevant sein.

| Fall | Typische Einordnung | Was häufig sinnvoll ist |
|---|---|---|
| **B2C-Online-Shop** (Verbraucher als Zielgruppe) | Fällt häufig in den BFSG-Anwendungsbereich | Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung, ggf. als veröffentlichte Erklärung |
| **B2B-only-Shop** (Nachweis Unternehmenskunden) | BFSG häufig nicht einschlägig, sofern konsequent B2B | B2B-Status klar dokumentieren; Erklärung nicht zwingend, aber freiwillig möglich |
| **Online-Marktplatz / Plattform** | Plattformbetreiber und Drittanbieter getrennt betrachten | Eigene Einordnung für Plattform-Funktionen; Anbieter-Pflichten je Angebot prüfen |
| **Reine Informationswebsite** (kein Verkauf, keine BFSG-Dienstleistung) | BFSG häufig nicht einschlägig | Freiwillige Zugänglichkeitsinformationen können trotzdem sinnvoll sein |
| **Kleinstunternehmen** (< 10 MA und ≤ 2 Mio. € Jahresumsatz/Bilanzsumme) bei **Dienstleistungen** | Häufig **Ausnahme** vom BFSG für Dienstleistungen | Status prüfen und dokumentieren; freiwillige Hinweise möglich |
| **Öffentliche Stelle** | Eigene Pflichten (BITV 2.0 etc.) | Erklärung zur Barrierefreiheit nach öffentlich-rechtlichen Vorgaben |
| **Anbieter digitaler Dienstleistung** (z. B. Banking-App, E-Book-Reader-Software, Personenbeförderungs-App) | Häufig BFSG-relevant | BFSG-Informationen zur Dienstleistung, Erklärung empfehlenswert |

Zur weiteren Einordnung: [Welche Websites fallen unter das BFSG?](/welche-websites-fallen-unter-das-bfsg) · [Wann muss eine Website barrierefrei sein?](/wann-muss-website-barrierefrei-sein) · [BFSG-Pflichten für Online-Shops](/bfsg-pflichten-online-shops)

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## Ausnahmen und Grenzfälle

- **B2B-only:** Wenn ein Angebot nachweislich ausschließlich an Unternehmen gerichtet ist, sind viele BFSG-Pflichten typischerweise nicht einschlägig. Entscheidend ist die **tatsächliche Ausgestaltung**, nicht nur ein Hinweis im Footer.
- **Reine Informationsseiten** ohne BFSG-relevante Dienstleistung sind häufig nicht erfasst. Andere Vorgaben (z. B. öffentlich-rechtliche Pflichten) bleiben unberührt.
- **Kleinstunternehmen:** Für **Dienstleistungen** sieht das BFSG eine Ausnahme für Kleinstunternehmen vor. Für **Produkte** gilt diese Ausnahme nicht in gleicher Weise.
- **Marktplätze:** Plattformbetreiber und Drittanbieter werden in der Regel separat betrachtet. Wer welche Information bereitstellen muss, hängt von der Rollenverteilung ab.
- **Öffentliche Stellen:** Hier greifen eigene Regelwerke; diese Seite grenzt das Thema nur ab.

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## Musterstruktur einer Barrierefreiheitserklärung

> Die folgende Musterstruktur ist eine Orientierungshilfe. Sie bestätigt keine BFSG-Konformität und muss an das konkrete Angebot, vorhandene Prüfergebnisse und bekannte Barrieren angepasst werden.

### Empfohlene Bausteine

1. **Anbieter** – Name, Anschrift, Kontakt der verantwortlichen Stelle.
2. **Geltungsbereich** – Welche Website, App oder welche konkrete Dienstleistung wird beschrieben?
3. **Stand der Barrierefreiheit** – Bezugnahme auf angewendete Standards (z. B. WCAG 2.1/2.2, EN 301 549), ohne pauschale Konformitätsbehauptung.
4. **Bekannte Barrieren** – transparente Auflistung; geplante Maßnahmen und Zeitrahmen.
5. **Technische Grundlage / Prüfmethodik** – wie wurde geprüft (intern, extern, automatisiert, manuell), wann.
6. **Kontaktweg für Rückmeldungen** – einfacher Kanal für Hinweise zu Barrieren.
7. **Feedback- und Beschwerdeverfahren** – Beschreibung des Prozesses und der Reaktionszeit.
8. **Datum** der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung.
9. **Aktualisierungsrhythmus** – z. B. jährliches Review oder bei größeren Änderungen.

### Musterbaustein: Einleitung (mit Anpassungshinweis)

> **Beispieltext – bitte anpassen.** Mehrere Angaben sind Platzhalter und müssen anhand der tatsächlichen Prüfergebnisse, des Angebots und der internen Dokumentation ersetzt werden.

> *„Die [Anbietername] ist bemüht, ihre Website / Anwendung [URL] im Einklang mit den geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten. Diese Erklärung beschreibt den derzeitigen Stand der Barrierefreiheit auf Grundlage einer [internen/externen] Prüfung vom [Datum]. Maßstab waren die [WCAG 2.1 / 2.2, Konformitätsstufe AA] sowie ergänzend [EN 301 549, Version X.Y.Z]. Bekannte Barrieren und geplante Maßnahmen sind weiter unten aufgeführt."*

### Musterbaustein: Bekannte Barrieren und Maßnahmen

> **Beispiel – nicht übernehmen ohne tatsächliche Prüfung.**

- *Bestimmte PDF-Dokumente im Bereich „Downloads" sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. Geplante Maßnahme: schrittweise Ersetzung durch barrierearme HTML-Versionen bis [Quartal/Jahr].*
- *Einige eingebettete Videos enthalten noch keine Audiodesk