bdsab.de
---
title: "BFSG Checkliste und Selbsttest: Orientierungshilfe für Unternehmen"
description: "BFSG Checkliste und Selbsttest als unverbindliche Orientierungshilfe: Anwendungsbereich prüfen, typische Handlungsfelder erkennen, nächste Schritte planen."
---

# BFSG Checkliste und Selbsttest: Orientierungshilfe für Unternehmen

Sie möchten einschätzen, ob und in welchem Umfang das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Ihr digitales Angebot relevant sein kann? Diese Seite bündelt eine strukturierte **BFSG Checkliste**, einen kurzen **Selbsttest** mit vorsichtiger Ampel-Auswertung sowie eine **Anwendungsbereich-Vorabprüfung**. Alle Inhalte sind als erste Orientierung gedacht – nicht als Prüfsiegel und nicht als Rechtsberatung.

> **Pflicht-Hinweisbox**
>
> - Der BFSG Selbsttest ist eine **unverbindliche Orientierungshilfe**. Er ersetzt keine vollständige rechtliche, technische oder organisatorische Prüfung.
> - **bdsab.de ist ein unabhängiges Informationsangebot und keine amtliche Prüfstelle.**
> - Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Ob und welche Pflichten im Einzelfall gelten, hängt vom konkreten Angebot, vom Adressatenkreis und von der tatsächlichen Ausgestaltung der Dienstleistung ab.

---

## Kurzantwort (TL;DR)

- Eine **BFSG Checkliste** kann helfen, typische Prüfpunkte systematisch durchzugehen – sie ist aber **kein Nachweis** und **keine abschließende Bewertung**.
- Ein **Selbsttest** liefert Hinweise auf mögliche Handlungsfelder. Eine abschließende Einordnung erfordert eine fachliche Prüfung im Einzelfall.
- **Nicht jede Website fällt automatisch unter das BFSG.** Entscheidend sind unter anderem das konkrete Angebot, der Adressatenkreis (z. B. Verbraucherbezug) und die Ausgestaltung der Dienstleistung.
- Empfohlene Reihenfolge: **Anwendungsbereich prüfen → Checkliste durchgehen → Ergebnisse dokumentieren → priorisieren → fachlich einordnen lassen**.

---

## Was gehört alles in eine BFSG Checkliste?

Eine sinnvoll strukturierte Checkliste deckt typischerweise mehrere Prüfbereiche ab. Sie ersetzt aber weder eine manuelle Begutachtung mit assistiven Technologien noch eine rechtliche Einordnung.

Typische Prüfbereiche:

1. **Anwendungsbereich** (Fällt das Angebot überhaupt unter das BFSG?)
2. **Nutzerfluss** (z. B. Registrierung, Checkout, Vertragsabschluss)
3. **Inhalte** (Texte, Bilder, Videos, Sprachverständlichkeit)
4. **Formulare** (Beschriftungen, Fehlermeldungen, Pflichtfelder)
5. **Navigation** (Tastaturbedienung, Fokus, Struktur)
6. **Dokumente** (PDFs, AGB, Rechnungen, Datenschutzhinweise)
7. **Technische Tests** (z. B. WCAG-orientiert, EN 301 549 als Referenz)
8. **Prozesse** (Verantwortlichkeiten, Schulungen, Beschwerdemanagement, Erklärung zur Barrierefreiheit)

---

## Schritt 1: Anwendungsbereich-Vorabprüfung

Bevor Sie technische Prüfpunkte abarbeiten, sollten Sie klären, ob Ihr Angebot voraussichtlich in den Anwendungsbereich des BFSG fällt. Hilfreiche Leitfragen:

- Richtet sich das Angebot (auch) an **Verbraucherinnen und Verbraucher** (B2C)?
- Wird über die digitale Schnittstelle ein **Vertrag abgeschlossen** oder eine **Dienstleistung erbracht**?
- Handelt es sich um eines der im BFSG genannten **Produkte oder Dienstleistungen** (z. B. E-Commerce, bestimmte Telekommunikations- oder Bankdienstleistungen, E-Book-Reader, Personenbeförderungsdienste – je nach Konstellation)?
- Liegt eine **Kleinstunternehmens-Konstellation** vor (siehe Definition: weniger als 10 Mitarbeitende und Jahresumsatz/-bilanzsumme bis 2 Mio. €), und betrifft die mögliche Ausnahme die jeweilige Dienstleistung?
- Gibt es **B2B-only**-Konstellationen ohne Verbraucherbezug?

> **Hinweis:** Diese Vorabprüfung ersetzt keine Einzelfallbewertung. Auch die Einordnung als Kleinstunternehmen ist nicht in jedem Fall ein pauschaler Befreiungsgrund.

### Scope-Matrix (Beispielhafte Einordnung)

| Fallkonstellation | Typischer BFSG-Bezug | Vorsichtspunkt | Möglicher nächster Schritt |
|---|---|---|---|
| B2C Online-Shop mit Checkout | Häufig im Anwendungsbereich | Plug-ins, Drittanbieter-Checkout, PDFs | Strukturierte Bestandsaufnahme, manuelle Prüfung kritischer Flows |
| B2B-only Produktkatalog ohne Verbraucherabschluss | Bezug oft eingeschränkter | Verbraucher-Zugang faktisch möglich? Mischmodelle? | Adressatenkreis dokumentieren, Einzelfall klären |
| Marktplatz oder Plattform mit mehreren Rollen | Häufig relevant, Rollen differenzieren | Verantwortlichkeit Plattform vs. Händler | Rollen- und Pflichtenverteilung schriftlich klären |
| Reine Informationswebsite ohne Vertragsabschluss | Nicht automatisch erfasst | Übergänge zu Dienstleistungen (Formulare, Buchung) | Inhalte und Funktionen genau abgrenzen |
| Kleinstunternehmen mit digitaler Dienstleistung | Mögliche Ausnahmen, je nach Dienstleistung | Schwellenwerte, Dienstleistungsart | Schwellen prüfen, Ausnahme nicht pauschal annehmen |

Weiterführend: [Welche Websites fallen unter das BFSG?](/welche-websites-fallen-unter-das-bfsg) · [Wann muss eine Website barrierefrei sein?](/wann-muss-website-barrierefrei-sein) · [BFSG-Pflichten für Online-Shops](/bfsg-pflichten-online-shops)

---

## Schritt 2: BFSG Checkliste nach Prüfbereichen

Die folgende Checkliste ist eine **strukturierte Orientierung**. Jeder Punkt kann je nach Angebot unterschiedlich relevant sein.

### 2.1 Anwendungsbereich

- [ ] Angebot und Geschäftsmodell schriftlich beschrieben
- [ ] Adressatenkreis (B2C, B2B, gemischt) eingeordnet
- [ ] Kleinstunternehmens-Status geprüft (sofern relevant)
- [ ] Liste der digitalen Berührungspunkte (Website, App, Portal, PDF)

### 2.2 Nutzerfluss

- [ ] Kritische Pfade identifiziert (Registrierung, Checkout, Buchung)
- [ ] Alternative Bedienwege (Tastatur, Screenreader) gedanklich durchgespielt
- [ ] Fehlerzustände und Bestätigungen geprüft

### 2.3 Inhalte

- [ ] Aussagekräftige **Alternativtexte** für Bilder
- [ ] **Untertitel** und ggf. Transkripte für Videos
- [ ] Verständliche Sprache, klare Überschriftenstruktur
- [ ] Kontraste und Schriftgrößen orientieren sich an gängigen Empfehlungen

### 2.4 Formulare

- [ ] Sichtbare und programmatisch verknüpfte **Labels**
- [ ] Klare, hilfreiche **Fehlermeldungen**
- [ ] Pflichtfelder erkennbar (visuell und für assistive Technologien)
- [ ] Eingabehilfen und Autocomplete sinnvoll gesetzt

### 2.5 Navigation

- [ ] Vollständige **Tastaturbedienbarkeit**
- [ ] Sichtbarer **Fokus-Indikator**
- [ ] Konsistente Navigationsstruktur
- [ ] "Skip-Links" und semantische Landmarks

### 2.6 Dokumente

- [ ] PDFs (AGB, Rechnungen, Produktinfos) auf Zugänglichkeit geprüft
- [ ] Tagging, Lesereihenfolge, Sprache im Dokument
- [ ] Alternative Formate verfügbar, wo sinnvoll

### 2.7 Technische Tests

- [ ] Automatisierte Tests (z. B. axe, Lighthouse) als **erste Indikation**
- [ ] **Manuelle Prüfung** mit Tastatur und Screenreader
- [ ] Orientierung an **WCAG 2.1/2.2** und **EN 301 549** als technische Referenz

> Hinweis: WCAG und EN 301 549 sind technische Standards. Sie geben eine praktische Orientierung, sind aber nicht deckungsgleich mit der rechtlichen Frage, ob ein Angebot unter das BFSG fällt.

### 2.8 Prozesse

- [ ] Verantwortlichkeiten intern festgelegt
- [ ] Schulung für Redaktion, Entwicklung und Einkauf
- [ ] **Erklärung zur Barrierefreiheit** vorbereitet
- [ ] Feedback- und Beschwerdekanal eingerichtet
- [ ] Regelmäßige Re-Tests im Lebenszyklus geplant

---

## Schritt 3: Selbsttest mit vorsichtiger Ampel-Auswertung

Der Selbsttest gibt eine **grobe Orientierung**. Er ist kein Konformitätsnachweis und keine abschließende Prüfung.

### Ampel-Logik

- 🟢 **Hinweise / grüne Bereiche:** Punkte sind bearbeitet und intern nachvollziehbar dokumentiert. Auch hier empfehlen sich Stichproben durch er